Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen, zB. Einbau einer Wärmepumpe, Solarthermieanlage oder Biomasseheizung.
Die Grundförderung steht allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen und Contractoren offen. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich.
Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, dies entspricht meist ungefähr 50.000€ Bruttoeinkommen.
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen. Also für Anträge in 2024 ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus 2022 und 2021 maßgeblich.
Diesen erhalten Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum für den frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Energien. Gilt zum Beispiel für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt). Bis zum 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2029. Der Geschwindigkeitsbonus ist für vermietete Wohneinheiten ausgeschlossen.
Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamt-förderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.
für die 2. – 6. Wohneinheit
aber der 7. Wohneinheit
Der Heizungstausch und BEG Einzelmaßnahmen sollen über ein Darlehen der KfW finanziert werden können. Das Darlehen muss über die Hausbank beantragt werden. Hierzu ist ein positiver Förderbescheid vorausgesetzt. Pro Wohneinheit soll ein Darlehen in Höhe von bis zu 120.000€ beantragt werden können, wobei der Darlehensbetrag auf die förderfähigen Ausgaben beschränkt ist.
Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung. Der Zinssatz wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Für den Zeitraum der ersten Zinsbindungsfrist erfolgt bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000€ eine Verbilligung aus Bundesmitteln. Der Kredit wird von der KfW an die durchleitenden Finanzierungsinstitute mit einem Zinssatz gewährt, der bis zu 2,5 Prozentpunkte unterhalb der KfW-Refinanzierungskonditionen liegen kann.