Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen, zB. Einbau einer Wärmepumpe, Solarthermieanlage oder Biomasseheizung.
Die Grundförderung steht allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen und Contractoren offen. Für Ihren Heizungs tausch, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich.
Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, dies entspricht meist ungefähr 50.000€ Bruttoeinkommen.
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen. Also für Anträge in 2024 ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus 2022 und 2021 maßgeblich.
Diesen erhalten Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum für den frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Energien. Gilt zum Beispiel für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt). Bis zum 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2029. Der Geschwindigkeitsbonus ist für vermietete Wohneinheiten ausgeschlossen.
Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamt-förderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.
für die 2. – 6. Wohneinheit
aber der 7. Wohneinheit
Der Heizungstausch und BEG Einzelmaßnahmen sollen über ein Darlehen der KfW finanziert werden können. Das Darlehen muss über die Hausbank beantragt werden. Hierzu ist ein positiver Förderbescheid vorausgesetzt. Pro Wohneinheit soll ein Darlehen in Höhe von bis zu 120.000€ beantragt werden können, wobei der Darlehensbetrag auf die förderfähigen Ausgaben beschränkt ist.
Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung. Der Zinssatz wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Für den Zeitraum der ersten Zinsbindungsfrist erfolgt bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000€ eine Verbilligung aus Bundesmitteln. Der Kredit wird von der KfW an die durchleitenden Finanzierungsinstitute mit einem Zinssatz gewährt, der bis zu 2,5 Prozentpunkte unterhalb der KfW-Refinanzierungskonditionen liegen kann.
Die neue Förderung gilt seit dem 29.12.2023.
Sie können ab sofort Ihren Förderantrag vorbereiten und einen Energieeffizienz-Experten mit den Antragsmodalitäten beauftragen. Unsere Energieeffizienz-Experten werden Ihren Förderantrag bei der KfW stellen, sobald die Antragstellung bei der KfW technisch möglich ist. Dies ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich. Die Antragstellung für weitere Antragstellergruppen beginnt zeitlich gestaffelt im Verlauf des Jahres 2024.
Wenn Sie Ihren Heizungstausch zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.8.2024 starten, kann der Förderantrag auch noch nach Vorhabensbeginn bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Grundsätzlich muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorliegen. Die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage ist als aufschiebende oder auflösende Bedingung in den Lieferungs- oder Leistungsvertrag aufzunehmen. Das bedeutet, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt.
Das BMWK hat hierzu folgende Musterformulierungen zur Verfügung gestellt, die mit KfW und BAFA abgestimmt sind:
„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen derUmsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eineFörderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Aufschiebende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Auflösende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nichtbewilligt sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt(auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Um den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchführen zu können, wird zunächst für jeden beheizten Raum die genaue Heizlast rechnerisch ermittelt, hierbei werden Transmissionswärmeverluste sowie Lüftungswärmeverluste berücksichtigt.
Im nächsten Schritt werden alle Heizflächen in Ihrem Gebäude erfasst und die niedrigst mögliche Vorlauftemperatur ermittelt.
In Abhängigkeit von der Vorlauftemperatur, wird dann für jede Heizfläche berechnet, mit wie viel Heizwasser die Heizfläche versorgt werden muss, um die genau für den Raum benötigte Heizleistung zu erbringen.
Durch den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B wird folgendes sichergestellt:
- dass auch im Winter jeder Raum die gewünschte Raumtemperatur erreichen kann,
- dass die Vorlauftemperatur so effizient wie möglich gewählt wird,
- dass jede Heizfläche nur mit der genau benötigten Menge an Heizwasser versorgt wird.
Studien haben ergeben, dass eine hydraulisch richtig abgeglichene Heizung bis zu 20% weniger Energie benötigt.
Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs, können Sie ganz bequem hier in Auftrag geben und kann von der KfW mit 50% bezuschusst werden.
Um eine Heizungsanlage optimal für Ihr Gebäude zu dimensionieren, ist eine Heizlastberechnung unerlässlich.
Gerade bei Wärmepumpen ist es essentiell, dass diese genau richtig dimensioniert sind, da diese ihre Leistung, anders als eine Gas- oder Ölheizung, nur sehr viel eingeschränkter regulieren können. Eine zu groß dimensionierte Wärmepumpe hat zur Folge, dass sich diese gerade in den Übergangszeiten sehr häufig abschalten muss und dann wieder hoch fahren muss, was nicht zur Effizienz beiträgt und zudem unnötig verschleißt.
Viele verzichten bei der Auswahl der richtigen Heizungsanlage auf eine genaue Heizlastberechnung nach DIN 12831 und vertrauen auf die richtige Schätzung des Fachunternehmers.
Da eine Heizlastberechnung nach DIN 12831 für die Berechnung der Einstellwerte für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ohnehin unerlässlich ist und dieser wiederum Voraussetzung für die Auszahlung der Förderzuschüsse ist, ist es sehr empfehlenswert noch vor der Auswahl einer neuen Heizungsanlage eine Heizlastberechnung erstellen zu lassen.
Zudem kann im Rahmen der Heizlastberechnung simuliert werden, ob einzelne Heizflächen für den Betrieb mit einer Wärmepumpe ausgetauscht werden müssen, da diese nur bei oft deutlich niedrigeren Vorlauftemperaturen als eine Gas- oder Ölheizung effizient arbeiten kann. So bleiben Ihnen böse Überraschungen erspart und Sie können etwaige Mehrkosten für neue Heizflächen direkt beim Förderantrag berücksichtigen.
Hier können Sie die Heizlastberechnung durch einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten ganz bequem in Auftrag geben. Die Leistung kann mit 50% von der KfW bezuschusst werden.