Der Austausch einer Heizung wird aktuell mit bis zu € 24.000 von dem BAFA gefördert, es gibt jedoch einiges zu beachten. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten durch den BAFA, Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Förderungen, Alternativen und häufige Fehler, die zum Verlust der Förderung führen können, auch gehen wir auf die Frage ein, für wen es sich lohnt mit seinem Förderantrag bis 2024 zu warten. Zum Schluss gibt es noch eine Übersicht, wie der Förderantrag Schritt für Schritt abläuft und was Sie in unserer kostenlosen Erstberatung erwartet.
Ein KfW-Darlehen mit Zinsvorteil und Tilgungszuschuss kann bei der energetischen Sanierung des gesamten Gebäudes sehr attraktiv sein. Es müssen jedoch für das gesamte Gebäude die energetischen Anforderungen des BEG erreicht werden. Damit scheidet es für die Finanzierung von einem Heizungstausch aus. Auch wenn die BAFA Förderung grundsätzlich mit weiteren Förderungen kombiniert werden kann, ist die Kombination mit dem KfW Wohngebäude Kredit (261) ausgeschlossen.
Bei der Sanierung des gesamten Gebäudes nach den folgenden BEG Anforderungen, kommt der KfW Wohngebäude Kredit (261) in Höhe von bis zu € 150.000 pro Wohneinheit und bis zu
45% Tilgungszuschuss als attraktive Alternative zur BAFA Förderung von Einzelmaßnahmen in Betracht:
Viele Länder bieten regionale Förderprogramme an, die meist mit einer BAFA- oder KFW Förderung kombinierbar sind. Im folgenden eine Übersicht:
Stand September 2023. Förderprogramme sind vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel.
Ab dem 1. Januar 2024 können Wohneigentümer ihr Riester-Guthaben nach § 35c Absatz 1 Satz 3 EStG für den Heizungstausch in selbstgenutzten Wohnimmobilien einsetzen. Voraussetzung ist, dass eine Heizung verbaut wird, für die alternativ eine BAFA Förderung beantragt werden könnte.
Darüber hinaus sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die Kosten für den Heizungstausch, für die auch eine BAFA Förderung beantragt werden kann, können alternativ zu 20% von der Steuer abgezogen werden. Der Abzug ist pro selbstgenutzter Immobilie oder Wohnung auf € 40.000 begrenzt. Um die Steuerentlastung in vollem Umfang zu erhalten, müssen Sie also € 200.000 in entsprechende Maßnahmen investieren.
Wichtig: Die Entlastung gibt es nicht auf einmal, sondern wird über 3 Jahre ausgezahlt. Die auf das entsprechende Jahr fallende Entlastung kann maximal so hoch sein wie die Steuerschuld und fällt bei geringer Steuerschuld entsprechend kleiner aus.
Verteilung der Steuerentlastung:
*pro selbstgenutzter Immobilie
Voraussetzung
Fazit
In den meisten Fällen bekommen Sie über einen BAFA Förderantrag deutlich schneller und nicht selten auch mehr Förderung, z.B. bekommen Sie über die Steuerentlastung für eine Wärmepumpe nur 20% statt 40% Förderung von dem BAFA. Bei besonders hohen Investitionen kann sich im Einzelfall die Steuerentlastung lohnen, da Sie diese für Investitionen bis zu € 200.000 erhalten. Wichtig ist hier allerdings, dass Sie über eine entsprechend hohe Steuerlast verfügen. Auch kann sich die Steuerentlastung lohnen, falls Sie mit der Umsetzung vor Stellung des Förderantrags gestartet haben, da eine Förderung durch die BAFA ausgeschlossen ist.
Viele Menschen fragen sich aktuell, ob sie 2023 oder 2024 mit mehr Förderung für ihre neue Heizung rechnen können. Im Folgenden versuchen wir eine Antwort auf die Frage zu geben.
Was ändert sich ab 2024?
Wer sollte genau prüfen, ob eine Antragstellung in 2023 nicht günstiger ist?
Für wen lohnt sich meistens das Warten?
Lassen Sie sich beraten
Ob besser noch in 2023 die Förderung beantragen oder bis 2024 warten, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch, was der für Sie beste Weg zur maximalen Förderung ist.
Kostenlose Erstberatung vereinbarenEs dürfen keine Aufträge von Antragstellung vergeben werden, weil die Auftragsvergabe vor Antragstellung als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt und eine Förderung verhindert. In diesem Fall kann man nur noch von einer Steuererleichterung profitieren.
Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen.
Gerade in Zeiten steigender Preise, Handwerkermangel und Lieferketten Probleme besteht das Risiko, dass die Förderung zu knapp beantragt wird, deshalb empfiehlt es sich bei Antragstellung, sofern nicht bereits das maximale Fördervolumen ausgeschöpft ist, einen Sicherheitspuffer für etwaige Preissteigerungen einzukalkulieren.
Wird z.B. die Förderung für eine Erdwärmepumpe beantragt und eine Luftwärmepumpe verbaut, geht die BAFA Förderung verloren, da die Ausführung minderwertig zum Antrag ist. In diesem Fall kann nur noch eine steuerliche Erleichterung geltend gemacht werden. Umgekehrt ist der Einbau einer Erdwärmepumpe bei Förderantrag für eine Luftwärmepumpe idR kein Problem.
Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
Die technischen Mindestanforderungen sind als Laie nur schwer zu überblicken, deshalb ist es unbedingt ratsam, die Angebote von den Fachbetrieben für die beantragten Maßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten prüfen zu lassen, da sonst das Risiko besteht die Förderung zu verlieren.
Grundsätzlich ist es möglich einen BAFA Förderantrag für den Tausch oder die Optimierung einer Heizung selbst zu beantragen. In diesem Fall sollten Sie allerdings mit allen einhergehenden Maßnahmen und technischen Mindestanforderungen für einen Heizungstausch oder -Optimierung vertraut sein, um nicht die Förderung zu gefährden. So ist bei einem Heizungstausch, neben dem hydraulischen Abgleich, die Durchführung von einer ganzen Reihe an Maßnahmen und die Installation diverser technischer Komponenten für eine Förderung erforderlich.
Um die Förderung nicht zu gefährden, empfiehlt es sich in den meisten Fällen als Laie einen Energieeffizienz-Experten einzubinden.
Wir arbeiten ausschließlich mit geprüften Energieeffizienz-Experten, die eine offizielle Zulassung durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) für Förderprogramme des Bundes haben. Der Energieeffizienz-Experte prüft zunächst das Angebot für welches Sie einen Förderantrag stellen möchten und kümmert sich dann um die komplette Abwicklung mit dem BAFA.
Zunächst sollten Sie einen Energieeffizienz-Experten mit der Antragstellung beauftragen und Angebote bei Fachbetrieben einholen.
Über Bafaantragsservice.de können Sie ganz bequem und kostenlos Angebote von zertifizierten Energieeffizienz-Experten erhalten.
Den Antrag können Sie online beim BAFA selber stellen oder bevollmächtigen Sie einfach Ihren Energieeffizienz-Experten. Dieser kümmert sich dann um alles.
Sobald der Antrag gestellt ist, können Sie den Auftrag an das Fachunternehmen Ihrer Wahl vergeben. Die Förderantragstellung muss zwingend vor Auftragsvergabe erfolgen. Sollten Sie nach Antragstellung und vor Bewilligung der Förderung den Auftrag vergeben, besteht die Gefahr, dass nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
Nach Umsetzung der beantragten Förderung, bezahlen Sie alle Rechnungen der eingesetzten Fachunternehmen und Ihr Energieeffizienz-Experte kümmert sich um alle notwendigen Bescheinigungen, u.a. vom Beauftragten Fachunternehmen. Die nötigen Nachweise kann Ihr Experte ganz bequem für Sie bei dem BAFA einreichen.
Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweis durch das BAFA erfolgt die Auszahlung der Förderung
Für Ihre Erstberatung planen unsere Berater 15-30 Minuten ein. Das Gespräch gliedert sich dabei in 5 Abschnitte:
Zunächst möchte Ihr Berater genau Ihre Wünsche und Erwartungen an das Gespräch verstehen, um diese bestmöglich in das Gespräch zu integrieren. Wir wollen, dass Sie aus dem Gespräch rauskommen und das Gefühl haben, schon einen ganzen Schritt näher an Ihrer BAFA Förderung zu sein und danach nicht stundenlang Ihre Fragen eigenständig recherchieren müssen.
Um Sie zuverlässig beraten zu können, muss Ihr Berater ein paar Eckdaten zu Ihrem Gebäude abfragen. Keine Sorge, diese sollten Sie alle im Kopf haben.
Jetzt wird es konkret: Wissen Sie schon ganz genau, welche Maßnahmen Sie angehen wollen? Haben Sie schon Angebote? Ein Zeitplan? Ein Budget? Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, ob und ggf wie sie verschiedene Maßnahmen miteinander verbinden wollen? Wünschen Sie sich bei einzelnen Punkten Unterstützung? Oder brauchen Sie erstmal Orientierung und wünschen, dass Sie ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte vor Ort berät? Diese und andere Fragen wird Ihr Berater mit Ihnen klären. Keine Sorge, es macht gar nichts und ist völlig normal, wenn Sie noch keine finale Antwort auf alle Fragen haben.
Sobald Ihr Berater Ihre individuelle Ausgangssituation verstanden hat, kann er Ihnen aufzeigen, welche Förderungen für Sie in Frage kommen, wie Sie sich diese ggf. kombinieren lassen und wie Ihre Förderung durch einfache Kniffe ggf. noch höher ausfallen kann.
Zu guter Letzt zeigt Ihnen Ihr Berater auf, wie wir Sie in Ihrer individuellen Ausgangssituation unterstützen können und beantwortet Ihre Fragen.
Wenn Sie überzeugt sind, dass wir der richtige Partner für Sie sind, unterbreiten wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich ein Angebot. Ab dann kann es, wenn Sie wünschen, sehr schnell gehen. Unsere Energieeffizienz-Experten können für Sie idR innerhalb von 3 Werktagen einen BAFA-Förderantrag für Heizungstausch oder -Optimierung stellen.
bis zu € 21.000 Förderung pro Wohneinheit
bis zu € 12.000 Förderung pro Wohneinheit
bis zu € 24.000 Förderung pro Wohneinheit
bis zu € 12.000 Förderung pro Wohneinheit
bis zu € 12.000 Förderung pro Wohneinheit
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bis zu € 1.300 Förderung pro Wohneinheit
Wussten Sie, dass die BAFA bis zu 80% der Kosten für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan übernimmt und dieser sich schon für einzelne Sanierungsmapnahmen richtig lohnen kann? Denn für viele Sanierungsmaßnahmen gibt es 5%-Punkte mehr Förderung. Fordern Sie jetzt ganz unkompliziert ein unverbindliches Angebot an.
Kostenlose Erstberatung vereinbarenNach Antragstellung kann mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.Es empfiehlt sich daher den Zuwendungsbescheid abzuwarten. Dieser wird oft schon innerhalb 1 Woche ab Antrag erteilt.
Sobald der Förderantrag gestellt wurde ja. Wird jedoch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden. Es empfiehlt sich daher den Zuwendungsbescheid abzuwarten. Dieser wird oft schon innerhalb 1 Woche ab Antrag erteilt.
Der Zuwendungsbescheid wird oft schon innerhalb 1 Woche nach Antrag von der BAFA erteilt.
Sobald die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen ist und der Verwendungsnachweis bei der BAFA eingegangen ist, dauert die Auszahlung der Förderung idR ca. 5 Wochen.
Das ist abhängig von dem konkreten Förderantrag. Sie erhalten von uns immer vorab ein individuelles Angebot. Die Höhe Ihres Eigenanteils beträgt min. 250€.
Im Rahmen der Antragstellung in der BEG EM ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dieser ist grundsätzlich für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen. Dies gilt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und Fachplanung und Baubegleitung. Bei den förderfähigen Maßnahmen Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) oder Heizungsoptimierung ist die Einbindung eines EEE optional.
JA. Bei uns ist die Arbeit nicht mit der Antragstellung vorbei. Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) begleitet Sie durch den ganzen Prozess und kümmert sich selbstverständlich auch um die Erstellung des technischen Projektnachweis (TPN) und die Einreichung des Verwendungsnachweises.
BafaAntragsservice ist ein privatwirtschaftlicher Dienstleister, der Hauseigentümer bei der Beantragung von Förderzuschüssen bei BAFA und KfW unterstützt. BafaAntragsservice arbeitet hierzu mit verschiedenen Energieeffizienz-Experten zusammen, die in der DENA-Liste gelistet sind.